1. Erhalt der Verhinderungspflege als eigenständige und flexibel nutzbare Leistung
Wir fordern die Bundesregierung auf, die geplante Streichung bzw. Einschränkung der bisherigen Verhinderungspflege zurückzunehmen.
Begründung: Die Verhinderungspflege dient der Entlastung pflegender Angehöriger und der Sicherstellung professioneller Unterstützung im Alltag. Missbrauchsfälle müssen gezielt verfolgt werden, dürfen jedoch nicht zum Wegfall einer Leistung führen, die von der überwiegenden Mehrheit der Pflegebedürftigen rechtmäßig genutzt wird.
2. Erhalt der Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1
Wir fordern den Fortbestand der bestehenden Unterstützungs- und Entlastungsleistungen für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1.
Begründung: Gerade Menschen mit beginnenden Einschränkungen profitieren von frühzeitiger Unterstützung. Die Streichung entsprechender Leistungen führt nicht zu Einsparungen, sondern erhöht das Risiko einer schnelleren Verschlechterung des Gesundheitszustandes und damit eines später höheren Pflegebedarfs.
3. Sicherstellung der Finanzierung von Tagespflegeangeboten
Wir fordern die Beibehaltung einer eigenständigen und ausreichend finanzierten Nutzung von Tagespflegeleistungen.
Begründung: Tagespflegeeinrichtungen leisten einen wesentlichen Beitrag zur ambulanten Versorgung, zur sozialen Teilhabe und zur Entlastung pflegender Angehöriger. Eine Einschränkung der Finanzierung gefährdet die Auslastung vieler Einrichtungen und damit deren wirtschaftliche Existenz.
4. Verhinderung weiterer Schließungen von Pflegeeinrichtungen
Wir fordern ein gesondertes Sicherungsprogramm für Tagespflegen und kleinere Pflegeanbieter.
Begründung: Steigende Personal-, Energie- und Sachkosten sowie die Folgen der Corona-Pandemie haben zahlreiche Einrichtungen wirtschaftlich geschwächt. Weitere Leistungskürzungen könnten zu zusätzlichen Insolvenzen und einem Abbau von Versorgungsangeboten führen.
5. Vollständige Erstattung der pandemiebedingten Sonderausgaben an die Pflegeversicherung
Wir fordern die vollständige Finanzierung der während der Corona-Pandemie entstandenen Sonderausgaben der sozialen Pflegeversicherung durch den Bund.
Begründung: Im Koalitionsvertrag 2021 wurde vereinbart, pandemiebedingte Zusatzkosten aus Steuermitteln zu finanzieren. Nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes stehen weiterhin Erstattungen in Höhe von über fünf Milliarden Euro im Raum. Bevor Leistungskürzungen zulasten Pflegebedürftiger beschlossen werden, müssen diese Finanzierungsfragen geklärt werden.
6. Vorrang von Qualitätskontrolle vor Leistungskürzungen
Wir fordern, vermuteten Missbrauch durch gezielte Prüfungen zu begegnen, anstatt Leistungen pauschal einzuschränken.
Begründung: Missbrauch darf konsequent verfolgt werden. Gleichzeitig dürfen rechtmäßig handelnde Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegeanbieter nicht für das Fehlverhalten Einzelner bestraft werden.
7. Schutz vor Vereinsamung älterer Menschen
Wir fordern, dass soziale Teilhabe als gleichwertiges Ziel der Pflegepolitik anerkannt wird.
Begründung: Tagespflege und Betreuungsangebote dienen nicht nur der pflegerischen Versorgung, sondern verhindern Vereinsamung, Depressionen und soziale Isolation. Diese Leistungen stellen einen wichtigen Bestandteil der gesundheitlichen Prävention dar.
8. Verpflichtende Folgenabschätzung vor Inkrafttreten des PNOG
Wir fordern eine unabhängige Folgenabschätzung vor Umsetzung der geplanten Reform.
Dabei sollen insbesondere untersucht werden:
- Auswirkungen auf Pflegebedürftige,
- Auswirkungen auf Angehörige,
- Auswirkungen auf Tagespflegen,
- Auswirkungen auf ambulante Pflegedienste,
- mögliche Insolvenzen in der Pflegebranche,
- Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt,
- Folgekosten für Krankenhäuser und stationäre Einrichtungen.
Prägnante Kernforderung für die Petition
Wir fordern die Bundesregierung auf, die im Pflegeneuordnungsgesetz vorgesehenen Leistungseinschränkungen für Pflegebedürftige, insbesondere bei Verhinderungspflege, Pflegegrad 1 und Tagespflege, auszusetzen und die Reform unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf Senioren, Angehörige und Pflegeeinrichtungen grundlegend zu überarbeiten. Gleichzeitig müssen die während der Corona-Pandemie entstandenen Sonderbelastungen der Pflegeversicherung vollständig aus Bundesmitteln erstattet werden, bevor weitere Einschnitte bei Pflegeleistungen erfolgen.