John stammt aus dem SUDAN (Kriegsgebiet) und lebt seit drei Jahren als Asylant in Oesterreich.
Der erste Asylbescheid wurde negativ bewertet u.a mit der Begruendung, dass seine Mutter (die bereits verstorben ist) nigerianische Staatsbuergerin war, er daher nach nigerianischen Recht auch Nigerianer sei. Gegen dieses erste Urteil wurde Berufung eingelegt, sodass es nun im Jaenner 2008 zu einem 2.Interview in der naechsten Instanz beim Unabh
John stammt aus dem SUDAN (Kriegsgebiet) und lebt seit drei Jahren als Asylant in Oesterreich.
Der erste Asylbescheid wurde negativ bewertet u.a mit der Begruendung, dass seine Mutter (die bereits verstorben ist) nigerianische Staatsbuergerin war, er daher nach nigerianischen Recht auch Nigerianer sei. Gegen dieses erste Urteil wurde Berufung eingelegt, sodass es nun im Jaenner 2008 zu einem 2.Interview in der naechsten Instanz beim Unabh
Was fuer eine Begruendung bitte?? Nur weil seine Mutter aus Nigeria war heisst das doch nicht dass er da einfach hin kann. Typisch Behoerden.