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Lebenslange Haft für Pädophile, Kinderschänder und Kindermörder

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Da wir im Rahmen unserer Arbeit und der jüngsten tragischen Ereignisse immer wieder auf Missstände in Bezug auf eine angemessene Bestrafung der Täter stoßen, möchten wir mit dieser Petition auf diese Missstände hinweisen, deren Beseitigung dringend erforderlich ist. Begründung: Artikel 1 des Grundgesetzes bestimmt, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Die verfassungsrechtlich geschützte menschliche Würde eines jeden Kindes gebietet es, dieses vor Eingriffen in seine freie und ungestörte körperliche, seelische oder sexuelle Entwicklung zu schützen. Dies beinhaltet das Recht eines jeden Kindes, vor sexuellen Handlungen und Übergriffen Erwachsener geschützt zu werden. Einem Kind fehlt bis zu seiner Pubertät jegliches Gefühl für sexuelle Handlungen. Es ist deshalb auch nach allgemein anerkannten rechtlichen Maßstäben ausgeschlossen, das Kinder unter frei-williger und eigenverantwortlicher Ausübung ihres Selbstbestimmungsrechts in sexuelle Handlungen Erwachsener einwilligen. Jede sexuelle Handlung eines Erwachsenen an einem Kind ist ein Übergriff auf dessen Persönlichkeit, auch dann, wenn das Kind sich gegen die sexuelle Handlung nicht wehrt oder aus Sicht des Täters sogar mit ihr „einverstanden“ zu sein scheint. Jede sexuelle Handlung eines Erwachsenen an einem Kind, gleich welcher Art, fügt dem Kind seelischen Schaden zu und stört es in seiner freien kindlichen Entwicklung. Sexuelle Handlungen an einem Kind können zu erheblichen seelischen wie körperlichen Folgeerscheinungen führen, unter denen das Kind teilweise sein ganzes Leben lang zu leiden hat. Jede sexuelle Handlung eines Erwachsenen an einem Kind ist ein Verbrechen, das es zum Schutz seiner Menschenwürde zu verhindern gilt. Artikel 1 des Grundgesetzes bestimmt weiterhin, dass die Achtung und der Schutz der Menschenwürde Verpflichtung aller staatlichen Gewalt ist. Der Verpflichtung zum Schutz von Kindern vor einer Verletzung ihrer menschlichen Würde durch sexuelle Übergriffe Erwachsener ist die legislative Staatsgewalt mit der Normierung der strafrechtlichen Verbote in §§ 174 ff. des Strafgesetzbuches nachgekommen. Gleichwohl findet sexueller Missbrauch von Kindern täglich hundertfach statt und wird in der Gesellschaft nach wie vor häufig nicht als solcher erkannt und vielfach tabuisiert. Es besteht daher ein hoher Bedarf an gesellschaftlicher Aufklärung über die Ursachen, Ausprägungen und Folgen sexuellen Missbrauchs von Kindern durch Erwachsene. Zahlreiche Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland, die sich dem Schutz von Kindern verschreiben, nehmen sich dieser Aufgabe an und leisten unermüdlich Präventions- und Aufklärungsarbeit in erheblichem Umfang. Um dem Schutz der Kinder vor Pädophilen, Kinderschändern und Kindermördern stärker gerecht werden zu können, fordern wir folgendes: 1. Ausschöpfung des gesetzlich möglichen Höchststrafmasses Ein Täter, der ein Kind Pädosexuell missbraucht bzw. tötet, muss generell zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe, ohne die Möglichkeit einer vorzeitigen Haftentlassung, verurteilt werden! Die besondere Schwere der Schuld ist grundsätzlich festzustellen. Pädophile Sexualstraftäter sind als nicht heilbar einzustufen. Sie bleiben bis an ihr Lebensende eine Gefahr für Kinder. Deshalb ist die anschließende Sicherungsverwahrung nach verbüßter Haftstrafe dringend erforderlich! Viel zu oft werden Kindesmissbraucher zu geringen Freiheitsstrafen verurteilt, die dann auch noch zur Bewährung ausgesetzt werden. Das Kind wird jedoch ein Leben lang an den Folgen einer solchen Tat leiden! Wir fordern die Justiz auf, dem Rechnung zu tragen und das gesetzliche Strafmass konsequent auszuschöpfen. Klafft die Spanne zwischen Mindest- und Höchststrafe erheblich auseinander, muss die Mindeststrafe angehoben werden, um eine einheitliche Rechtsprechung zu gewährleisten. 2. Erhöhung der gesetzlichen Höchststrafe Wir halten die Erhöhung der gesetzlichen Höchststrafe für dringend erforderlich. Wer ein Kind tötet, ganz gleich, aus welchem Grund, darf nie wieder die Möglichkeit bekommen, sich frei in unserer Gesellschaft zu bewegen. Es werden Unsummen dafür ausgegeben, entlassene Sexualstraftäter zu über-wachen. Warum verwendet man diese Gelder nicht dafür, diese Täter dauerhaft im Strafvollzug unterzubringen? Sicherungsverwahrung und Therapie Kinderschänder verlieren ihre perversen Neigungen nicht während der Verbüßung einer Haftstrafe. Sie haben lediglich keine Gelegenheit mehr dazu, diese auszuleben. Nach Verbüßung der Haft bleiben diese Menschen eine permanente Gefahr für die Kinder ihrer Umgebung. Wir fordern daher eine konsequente Sicherungsverwahrung nach Verbüßung ihrer Haftstrafe, bis ans Ende ihres Lebens. Die Sicherungsverwahrung muß in dafür geeigneten Einrichtungen erfolgen, ohne Möglichkeit auf Freigang! Eine Sicherungsverwahrung fordern wir auch für bereits verurteilte Sexualstraftäter und Kindermörder! 3. Aufhebung der Verjährungsfristen bei Kindesmissbrauch Die Folgen von Kindesmissbrauch verjähren nicht, an ihnen haben die Opfer ein Leben lang zu leiden. Weshalb sollte also dann die Tat, die zu so schwer-wiegenden Folgen geführt hat, verjähren. Wir fordern daher eine Aufhebung der Verjährung für solche Taten! 4. Umfassendes Verbot von Pädophilen im Internet Es gibt zahlreiche Seiten im Internet, die Pädophile und ihre verhaltenskranken Sexualneigungen in Wort und Bild fördern. Wir fordern daher ein umfassendes Verbot sämtlicher Internetseiten, aus denen eindeutig Pädophile, incl. Pädosadismus erkennbar ist! 5. Verantwortung der Gutachter Es ist kein Einzelfall, dass verurteilte Sexualstraftäter- oder sogar Mörder aufgrund von Gutachten vorzeitig auf freien Fuß gesetzt werden und dann umgehend das nächste Verbrechen begehen. Oft werden falsche oder ungenaue Gutachten erstellt, aufgrund von nicht ausreichend detaillierter Begutachtungen des Inhaftierten! Wir fordern daher, höhere Qualitätsmaßstäbe an die Gutachten und auch die Gutachter selbst anzulegen.

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