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Skandal-Beschluss des OLG Freiburg vor den BGH!

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03.07.09: Die Beschwerdefrist ist abgelaufen - und es ist definitiv:KEIN SCHUTZ vor der Gefahr der Genitalverstümmelung für die 10-jährige Dinah aus Schopfheim. Den vollständigen Beschluss und einen ausführlichen Kommentar können Sie hier nachlesen: http://www.taskforcefgm.de/jointerklaerung.html zur Erinnerung: Das Landratsamt in Lörrach hat sich von der hiesigen Petition (mehr als 1.300 nationale und internationale MitzeichnerInnen innerhalb weniger Tage) zum Schutz des Mädchens nicht beeindrucken lassen - und entschieden, vor dem BGH KEINE Beschwerde gegen den Beschluss des OLG Karlsruhe/Freiburg einzulegen. Dieser macht die von den Eltern geplante, ungehinderte und unbefristete Verbringung des Kindes in das Verstümmelungs-Hochrisikoland Äthiopien möglich - und nimmt die Gefahr des Kindes, Opfer des Verbrechens Genitalverstümmelung zu werden, in Kauf. Davon abgesehen, dass dieser Beschluss des OLG auf einer Stellungnahme der deutschen Botschaft beruht, gegen die sowieso im Vorfeld der Verhandlung Beschwerde beim Auswärtigen Amt eingereicht wurde - weist vor allem die Tatsache,dass die Familie väterlicherseits, (lebt 300km von AddisAbeba entfernt, auch dorthin soll das Kind gebracht werden) völlig unberücksichtigt bleibt, auf mangelnde Sorgfalt des Gerichtes bei der Prüfung der Beweislage hin... Dennoch: Die Verantwortung für die Tatsache, dass das Mädchen vorsätzlich einer so schwer wiegenden Gefahr ausgeliefert wird - trägt zum einen der Botschaftsmitarbeiter Michael Grimm - der sich übrigens dafür "verbürgt" (O-Ton), dass dem Kind nichts geschieht - und das, ohne je einen Beweis angefordert oder erhalten zu haben, dass in der Familie keine Genitalverstümmelungen üblich sind ( Herr Grimm, wir werden Sie u.U. beim Wort nehmen!) - und dessen Einschätzungen auf Äußerlichkeiten beruhen, die da facto keine Rückschlüsse auf die Verstümmelunssituation innerhalb der Familie zulassen! Aber ebenso das Landratsamt in Lörrach und das Regierungspräsidium in Freiburg sind verantwortlich, wenn das Kind nun verstümmelt werden sollte. Das Landratsamt hat die mehrfacht gelieferten Hinweise auf die fehlende Beurteilung/Einschätzung der Familie väterlicherseits schlichtweg ignoriert. Und während das Baden-Württembergische Sozialministerium in Stuttgart eine ausdrückliche Bitte an das Landratsamt richtete, die Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof BGH einzureichen - weigerte sich die weisungsbefugte Behörde, (das Regierungspräsidium in Freiburg) - dem Landratsamt Lörrach eine entsprechende Anweisung zu geben. Der Grund ist so bezeichnend wie haarsträubend: Schließlich genieße das OLG in Karlsruhe "ein hohes Ansehen". Und OHNE den Beschluss des OLG überhaupt gelesen zu haben - sei man sich "größter Sorgfalt bei der Prüfung der Beweise" sicher! Auch allein der Hinweis auf die fehlende Berücksichtigung der Familie väterlicherseits - änderte nichts an dieser Auffassung! De facto nimmt man also - um nicht "Ansehen und Prestige des OLG" u.U. ankratzen zu müssen - in Kauf, dass das Mädchen während des Aufenthalts in Äthiopien verstümmelt wird. Was im übrigen die "freundliche, kultivierte und sympatische Familie" betrifft, die ihre Tochter nach Äthiopien schicken will, so weisen die folgenden Äußerungen, die sie einer TaskForce-Mitarbeiterin geschickt hat, auf ein hohes Aggressionspotential hinter der "netten Fassade" hin: "...Let me give you some free advice. please do faver for the West germany go back where you belong to Dresden and Hang Your self ugly ass ignorant motherfucker Loser OSYEBITCH piece of shit..." Last But not Least: Der Menschenrechtler Rüdiger Nehberg, der sich seit Jahren in Äthiopien zum Problem der Genitalverstümmelung engagiert und umfassend die Mechanismen vor Ort recherchiert hat, schrieb bereits im Herbst einem Leserbrief zu dem "Fall Dinah" - den zu veröffentlichen sich die Süddeutsche Zeitung übrigens weigerte: "...Genitalverstümmelung an Mädchen ist in Äthiopien leidvolle tägliche Praxis, unabhängig von Religions- und Bildungszugehörigkeit und unabhängig von bestehenden Gesetzen, deren Ausführung keiner überwacht. Mitten in Addis Abeba gibt es das sogenannte „Haus der Schreie“, in dem christliche Mädchen von christlichen „Medizinern“ ihrer Klitoris beraubt werden. Wir können dies belegen. Anschließend wird ein Vaterunser gebetet. Dass Genitalverstümmelung, aus welchen Gründen auch immer, geleugnet wird, haben wir in einer deutschen Schule erlebt. Die deutsche Hebamme erzählte, dass jedes Mädchen in dieser Schule verstümmelt ist, der danach befragte Schulleiter leugnete dies. Das ist die Wirklichkeit in Äthiopien!..... ...In allen Verstümmelungsländern ist die Ferienzeit als „Verstümmelungszeit“ bekannt. Die Mädchen der im Ausland lebenden Eltern werden zur Durchführung dorthin verbracht – meist zur Großmutter, die dann Entsprechendes veranlasst. Dass die Eltern in der neuen Heimat von ihrem Vorhaben erzählen ist unwahrscheinlich. Auch, weil ihnen bekannt ist, dass dies hier (und ggf. im Ursprungsland) verboten und unter Strafe gestellt ist. Wer schaut bei den rückkehrenden Kindern nach, ob sie unversehrt sind (siehe auch der schwedische Fall, bei dem ein Vater aus genau diesem Grund verurteilt wurde).... ... Die Kinder vor einer eventuellen Verstümmelung zu schützen ist oberste Aufgabe eines jeden Landes und der Bundesgerichtshof hat diesen Schutz die richtige Richtung gegeben. Auch wenn die Menschen aus den betroffenen Ländern sich wehren.... ...Die Fürsorgepflicht des deutschen Staates bedeutet ein besonders wertvolles Gut unserer Demokratie. Wer als Immigrant mit deutscher Tochter nicht bereit ist, die einfachsten und zumutbaren Beweise zu liefern, muss sich nicht über die gerichtlichen Entscheidungen beklagen. Solche Beweise wären abgesicherte (!) medizinische Gutachten, die belegen, dass Großmutter und Mutter unversehrt sind. Sich dem zu entziehen und solche Anforderungen als Rassismus zu werten, mag Leute beeindrucken, die nie vor Ort waren, das Grauen, seine Folgen und die Chancenlosigkeit der Opfer nie erlebt haben.... ***STOPP***STOPP***STOPP***STOPP*** ****BITTE NICHT MEHR UNTERZEICHNEN*** Mehr als 1.000 Unterschriften werden am 24.Juni 2009 an das Landratsamt Lörrach und das Sozialministerium Baden-Württemberg übermittelt. Danke für die Unterstützung! ********************************** Oberlandesgericht Freiburg macht Genitalverstümmelung eines 10-jährigen Mädchens aus Schopfheim in Äthiopien möglich! 1.000 Unterschriften für eine letzte Chance auf Schutz! Sehr geehrte MitzeichnerInnen, mit Ihrer Unterschrift forden Sie das Landratsamt Loerrrach, bzw. das zustaendige Jugendamt auf, vor dem BGH Beschwerde gegen den OLG-Beschluss aus Freiburg einzureichen. Darin wird die Ausreise eines minderjaehrigen Maedchens nach Aethiopien erlaubt - und dieses Kind in die Gefahr gebracht, Opfer von Genitalverstuemmelung zu werden, siehe: http://www.wadinet.de/news/iraq/newsarticle.phpid=5437 Das Landratsamt will bislang von dem Rechtsmittel keinen Gebrauch machen. Es waere insofern mit verantwortlich, wenn das Kind tatsaechlich der - aufgrund der Fakten wahrscheinlichen - Genitalverstuemmelung unterworfen wird. So weit duerfen wir es nicht kommen lassen - vor dem BGH haette das Maedchen noch eine Chance auf Schutz! Wir fordern, dass der Fall vor den BGH gebracht wird! Dabei sind nur bis zum 25. Juni Zeit, bis die Beschwerdefrist ablaeuft... Daher - handeln Sie schnell! Unterzeichnen Sie - und verbreiten Sie dringend dieses Anliegen. Danke. TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung www.taskforcefgm.de Tel.: 040 - 80 79 69 44

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TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstuemmelung www.taskforcefgm.de Tel.: 040 - 80 79 69 44

Links

Hier eine Zusammenfassung des Falles: http://www.wadinet.de/news/iraq/newsarticle.phpid=5437 Hier finden Sie sämtliche Gerichtsbeschlüsse, die die Verhinderung von Genitalverstuemmelung bislang zum Gegenstand hatten: http://www.taskforcefgm.de/gerichtsbeschluesse.html und hier einige Informationen zu dem "Fall" und dem Beschluss des AG Bad Saeckingen http://www.taskforcefgm.de/img/PM_BeschlussBadSaeckingen.pdf Aktuell 19.06.: In einem heutigen Schreiben des Auswärtigen Amtes an die TaskForce heißt es: "...in dem von Ihnen thematisierten Sorgerechtsfall hat das Oberlandesgericht Freiburg sein Urteil gefällt. Das Auswärtige Amt äußert sich grundsätzlich nicht zu Entscheidungen deutscher Gerichte in solchen Fällen. Die von Ihnen thematisierte Stellungnahme der Deutschen Botschaft Addis Abeba wurde vom Gericht angefordert. Der zuständige Mitarbeiter hat sie mit großer Sorgfalt erstellt." Nun - wir haben auch keinen Kommentar zu dem Beschluss erwartet - sondern eine ernsthafte Auseinandersetzung mit unserer - bereits im Vorfeld fundiert begründeten Kritik an der - wie wir feststellen mussten - mangelhaften Sorgfalt und Sachkenntnis, die in der Stellungnahme deutlich wird!
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