Zeiterfassung für alle Margo - Mitarbeiter
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Das Gesetz sagt: Arbeitszeit notieren!:
Gemäss Arbeitsgesetz dürfen in der Schweiz weder Firmen noch Angestellte frei wählen, ob sie ihre Arbeitszeit rapportieren oder nicht. Die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit muss festgehalten werden, zudem Arbeitsbeginn, Arbeitsende, Überzeit und Pausen. Von der Aufzeichnungspflicht befreit waren bislang vor allem die obersten Führungskräfte, selbständig erwerbende Künstler und Wissenschaftler.
Um nicht mehr gegen das Gesetz zu verstossen und um die Mitarbeiter der Margo fair zu behandeln und den vortschritlichen Arbeitsbedingungen gerecht zu werden fordern wir die Zeiterfassung für alle Mitarbeiter die nicht im Kader sind!
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