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Inklusion ist Menschenrecht

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Frankfurter Appell -
Inklusion ist Menschenrecht! Inklusion braucht Qualität!

Die UN-Menschenrechtskonvention „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die von der Bundesregierung ratifiziert wurde, fordert für alle Bundesländer und somit auch für Hessen die Schaffung eines inklusiven Bildungssystems.

Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieses Appells unterstützen dieses Vorhaben und setzen sich dafür ein, dass für seine Verwirklichung alle erforderlichen Schritte unternommen werden.

Unser Ziel ist eine gemeinsame Schule für alle Kinder und Jugendlichen, in der es keine Diskriminierung und keine Ausgrenzung auf Grund von Behinderungen, Handicaps oder Lerneinschränkungen gibt.

Inklusion ist ein Menschenrecht und braucht ein inklusives Schulsystem.

Inklusiver Unterricht benötigt angemessene Rahmenbedingungen. Lehrkräfte der allgemeinen Schulenmüssen eng mit Förderschullehrkräften in multiprofessionellen Teams gemeinsam mit sozialpädagogischen Fachkräften in den Schulen zusammenarbeiten können und so die Schülerinnen und Schüler individuell fördern.

Inklusiver Unterricht benötigt Regelungen für die Größe der Lerngruppen. Es muss verlässlich gewährleistet werden, dass die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in angemessener Beziehung zum Förderbedarf in der jeweiligen Lerngruppe steht.

Inklusiver Unterricht benötigt angemessene räumliche und sächliche Ausstattung der Schulen. Die Frage der Finanzierung darf nicht zum Hindernis der Umsetzung eines Menschenrechts werden.

Die Landesregierung muss zu ihrer Verantwortung für die Menschenrechtskonvention stehen und ernsthaft  mit der Umsetzung der UN-Konvention beginnen.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Politik der Hessischen Landesregierung und ihres  besteht erheblicher Anlass zum Zweifel und zur Sorge. Die im vorgelegten Gesetzesentwurf zum Hessischen Schulgesetz vorgesehene sonderpädagogische Förderung an den allgemeinen Schulen unter der Bezeichnung „inklusiver Unterricht“ wird der UN-Konvention nicht gerecht.

  1. Der im Gesetzentwurf so genannte "inklusive Unterricht" wird unter Finanzierungsvorbehalt gesetzt, obwohl dies mit dem Anspruch der Umsetzung eines Menschenrechts grundsätzlich nicht vereinbar ist.

  2. Im Hinblick auf die Bedingungen, unter denen die sonderpädagogische Förderung in den allgemeinen Schulen in Zukunft als „inklusiver Unterricht“ stattfinden soll, liefert der vorliegende Gesetzesentwurf der Landesregierung keinerlei Klarheit.
    So gibt es keine Erklärung bzw. Festlegung des Hessischen Kultusministeriums, zumindest die derzeit geltende Schüler-Höchstgrenze für Klassen mit Gemeinsamen Unterricht zu erhalten.

  3. Statt eines Bekenntnisses zum Anspruch der UN-Konvention,durch den inklusiven Unterricht Ausgrenzung und Diskriminierung abzubauen, wird immer wieder darauf hingewiesen, dass es angeblich keinen individuellen Rechtsanspruch auf inklusiven Unterricht gibt.

  4. Es gibt keinerlei Ansätze der Landesregierung und der Schulaufsichtsbehördern, Schullleitungen und Lehrkräfte auf die Einführung des inklusiven Unterrichts und die Anwendung des neuen Schulgesetzes vorzubereiten und für den Gedanken der Inklusion zu gewinnen.

  5. Es gibt nicht den geringsten Hinweis darauf, dass im Zusammenhang mit der Einführung des inklusiven Unterrichts an eine bedarfsgerechte Lehrerversorgung gedacht wird.
    In Anbetracht der aktuellen Sparmaßnahmen und Sparpläne zeichnet sich vielmehr ab, dass der bevorstehende Wechsel zum „inklusiven Unterricht“ in Konsequenz eine Unterrichtssituation für die betroffenen Schülerinnen und Schüler im neuen „inklusiven Unterricht“ mit sich bringt, die deutlich schlechter sein wird als im bisherigen „Gemeinsamen Unterricht“.

Alles das können wir nur als den Ausdruck mangelnden Willens der Landesregierung begreifen, echte Inklusion im Sinne der UN-Konvention schrittweise zu ermöglichen und umzusetzen.

Wird das Gesetzesvorhaben der Landesregierung in der jetzt vorgesehenen Weise umgesetzt, so wird dies zu Lasten der betroffenen Schülerinnen und Schüler gehen, denn Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter werden ohne Vorbereitung und ohne angemessene Rahmenbedingungen in eine neuen Situation gebracht, in der sie den Erwartungen nicht gerecht werden können, weil sie zwangsläufig extrem überlastet und überfordert sein werden.

Damit würde die Idee der Inklusion ebenso fahrlässig wie nachhaltig diskreditiert und die heute bereits erreichten Qualitätsstandards im Gemeinsamen Unterricht, in der sonderpädagogischen Förderung an allgemeinen Schulen, würden nachhaltig abgebaut.

Das darf nicht geschehen. Wir fordern darum ein qualifiziertes Konzept und Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Schulwesens, die dem Inklusionsgebot gemäß der UN-Konvention tatsächlich gerecht werden.
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die „Eckpunkte zur Verwirklichung eines inklusiven Bildungssystems“, veröffentlicht durch die Monitoringstelle des Deutschen Instituts für Menschenrechte am 31.03.2011.

Wir halten den jetzigen Absichten des Kultusministeriums entgegen:

Inklusion braucht Qualität und angemessene Rahmenbedingungen!

Inklusion bekommt man nicht kostenneutral oder gar mit einem Sparkonzept!

Wir appellieren

  • an das Hessische Kultusministerium, den vorliegenden Schulgesetzentwurf zurückzuziehen, alle Vorhaben zu unterlassen, die darauf hinaus laufen, die Inklusionsverpflichtung mit Einsparplänen zu verknüpfen und sich endlich ernsthaft mit einer sachgerechten Umsetzung des Inklusionsgebots ohne Ressourcenvorbehalt zu beschäftigen.
    Mit qualifizierten unabhängigen Fachleuten müssen umgehend auf der Grundlage der „Eckpunkte zur Verwirklichung eines inklusiven Bildungssystems“ der Monitoringstelle des Deutschen Instituts für Menschenrechte Ziele formuliert und ein Stufenplan zur Umsetzung zu entwickelt werden.
    Es ist alles zu tun damit die Überforderung von Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften und eine Verschlechterung der Unterrichtssituation vermieden werden.

  • an das Deutsche Institut für Menschenrechte, die Situation in Hessen genau zu beobachten und in seinen Berichten an den UN-Fachausschuss besonders zu berücksichtigen.

  • an die Eltern behinderter und nichtbehinderter Kinder, sich nicht auseinander dividieren zu lassen, sondern selbstbewusst für die nötigen Bedingungen an den Schulen einzutreten.

  • an die Kolleginnen und Kollegen, Überforderungssituationen nicht hinzunehmen, sondern dagegen immer wieder laut und öffentlich zu protestieren zu machen und deutlich Abhilfe zu fordern.


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