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Für den Erhalt des Pfarrgrundstücks

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Sehr geehrter Gemeindekirchenrat, sehr geehrter Herr Superintendent Kühne, sehr geehrter Herr Pfarrer Hemmerling, sehr geehrter Sieversdorfer Ortsbeirat, sehr geehrter Herr Hartmann, sehr geehrter Gemeinderat Jacobsdorf, sehrt geehrter Herr Gasche, sehr geehrter Herr Landrat Zalenga, sehr geehrter Herr Amtsleiter Stumm, sehr geehrte Frau Richter, sehr geehrte Familie Jacob,

 

   Mit Schrecken haben wir zur Kenntnis genommen, dass auf die von Familie Scheffler gepachteten und durch die Dorfsatzung geschützten Wiesen- und Gartenflächen ein Umnutzungsantrag gestellt worden ist, welcher besagte Flächen zu Baugrund machen will.

   Wir, das sind verschiedenste private Personen aus dem Umkreis der Familie Scheffler (Freunde, Gäste, Musiker) als auch Nutzer der Pension und Pilgerherberge an der Orgelwerkstatt (Pilger, Kirchliche Arbeitskreise, Reisegruppen, Gesellschaften, Chöre) welche alle in vielfältigster Weise das komplette Grundstück als einzigartige Idylle und als Kulturgebiet erleben durften.

   Zu den unbedingt erhaltenswerten Eigenschaften des historischen Pfarrgrundstücks zählt für uns besonders der Ausblick auf die freien Felder, die beweideten Wiesenflächen, der Bauerngarten mit dem Obstbestand und in Umgebung der nach denkmalpflegerischen Gesichtspunkten restaurierten alten Gebäude. An keiner Stelle dürfte dieses malerische Gut beschnitten werden, denn sonst wäre es in seiner Einzigartigkeit zerstört.

Durch die Einbettung in das Umfeld von Kirche und Friedhof, historischen Gutshofgelände mit restauriertem Gutshaus und den restauratorisch arbeitenden Handwerksbetrieben Orgelwerkstatt Scheffler und Formziegelwerkstatt GOLEM stellt das Alte Pfarrgrundstück mit den o.g. Freiflächen ein einzigartiges und mit viel Engagement geschaffenes Ensemble dar, dass inzwischen einen herausragenden touristischen Anziehungspunkt bildet und in der Region beispielgebend ist.

   Einem jeden von uns liegt diese Kulturinsel in seiner Erhaltung am Herzen.

Bitte belassen Sie das genannte Grundstück in der, durch die Dorfgestaltungssatzung weitsichtig festgeschriebenen und vorgesehenen Form. Sie ist nicht ersetzbar und austauschbar.

 

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