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Änderung der Gewerbeordnung, Verhinderung der Freigabe des Berufsfotografengewerbes

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PETITION gegen die Änderung der Gewerbeordnung 1994 hinsichtlich der erforderlichen Harmonisierung mit dem Gemeinschaftsrecht in Bezug auf den Entwurf folgender Maßnahme: Entfall der Reglementierung für das Berufsfotografengewerbe, dieses Gewerbe soll in Zukunft als freies Gewerbe angetreten werden können; damit wird auch die aktuelle Unterscheidung zwischen dem Berufsfotografengewerbe und dem - schon gegenwärtigen freien - Pressefotografengewerbe hinfällig werden. sowie gleichzeitig als UNTERSTÜTZUNGSERKLÄRUNG für die privatrechtliche Standesinitiative PRO BERUFSFOTOGRAFENHANDWERK ergeht an die Vertreter / Sprecher: Daniel SCHALHAS – Pressefotograf, Etzerstetten 18, 3261 STEINAKIRCHEN, Gerald MACHER – Fotografenmeister, Wachaustrasse 7/2, 3382 LOOSDORF mit folgendem Wortlaut bzw. inhaltlichem Vertretungsauftrag : Die geplante Änderung der Gewerbeordnung, die Personen ohne Befähigungsnachweis den freien Zugang zum Berufsfotografengewerbe gestattet, lässt eine unverhältnismäßig starke Abwertung des gesamten Berufsstandes erwarten. Die Auswirkungen werden nicht zuletzt die Ausbildungschancen des Nachwuchses betreffen und die Wettbewerbsfähigkeit des Berufsfotografen binnen kürzester Zeit und auf lange Sicht stark mindern. Begründung: Der Berufstitel „Fotografenmeister" gilt als Zeichen für gut ausgebildete und staatlich geprüfte Personen eines Handwerksberufes, welcher auch in den Medien entsprechend beworben wird und zudem der Berufstitel „Fotografenmeister" auch in der Gesellschaft einen sehr hohen Stellenwert hat. Er zeichnet den Träger(in) als fachlich kompetenten Fachmann/frau aus. Der „Meisterbetrieb" ist auch in der Fotografie ein Zeichen für Qualität, Verlässlichkeit, Kompetenz und Gewährleistungspflicht und erklärt die gewachsene Akzeptanz und Vertrauen der Kunden / Bevölkerung in einen Fotografenmeister. Der staatlich geprüfte Fotografenmeister verfügt über das notwendige Wissen und die Fähigkeit, einen Kundenauftrag egal ob für Endverbraucher als auch im Unternehmensbereich zu dessen Zufriedenheit durchführen zu können. Dies stellt eine Qualitätssicherung für den Kunden dar und wird auch als solche von beiden Kundengruppen anerkannt. Eine Qualitätssicherung ist für den Endverbraucher ( = Konsumenten ) wichtig, da unwiederbringliche private Ereignisse / persönliche Erinnerungen, die durch ihre Einmaligkeit gekennzeichnet sind, durch den Berufsfotografen zu dokumentieren bzw. festzuhalten sind. Auch die Herstellung von amtlichen Lichtbildern für diverse, persönliche Dokumente ( Reisepass, Führerschein, Personalausweise, Behindertenausweise udgl. ) gehört daher zum Kompetenz-bereich eines Fotografenmeisters, kann hier doch die Produkthaftung eines Meisterbetriebes zum Vorteil des Endverbraucher schlagend werden und ist ein wesentlicher Bestandteil des Konsumentenschutzes. Für den Unternehmerkunden sind es vorrangig die fachlichen Kenntnisse des Fotografenmeisters in Bezug auf Aufnahmetechniken, Lichtführung, Optik, digitale Techniken sowie die daraus entstehenden Möglichkeiten, Dienst-leistungen bzw. Produkte des Unternehmenskunden durch ein perfektes Bild werbetechnisch optimal am Markt zu platzieren. Gerade zu einer Zeit, in der das Marketing ohne hochqualitatives Bildmaterial nicht mehr vorstellbar ist, stellt das Abgehen einer in der EU anerkannten Berufsqualifikation eine große Gefahr für den Kunden dar, da die EU-Produkthaftung nur für einen Meister-betrieb Geltung besitzt Die hohe Wertigkeit des österreichischen Berufsabschlusses = Meisterprüf-ung innerhalb des EU-Raumes ist für viele Kreative die Hauptmotivation, diesen Beruf zu erlernen und auf hohem Standard auszuüben. Somit werden nicht nur Arbeitsplätze erhalten, sondern auch Arbeitsplätze für Gesellen und Lehrlinge und somit bessere Chancen für unsere Jugend geschaffen. Dies bedeutet bessere Zukunfts-chancen im vereinten Europa vor allem in Wachstumsbranchen der Kreativwirtschaft. Die Fotografie ist sowohl direkt als auch indirekt ein Teil des Wirtschaftsmotors im EU-Raum. Zur Erlangung des Berufsabschlusses im Fotografenhandwerk der Meister-prüfung ist eine umfangreiche Ausbildung erforderlich. Diese umfasst die Bereiche Optik, Physik, Chemie, Lichtlehre, Kamerakunde, Aufnahme-techniken, Geschichte, Urheberrecht, Fachmathematik, Fachkalkulation, elektronische Bildverarbeitung sowie klassische und moderne Ausgabe-techniken sowie Drucktechniken. Wesentlich sind ebenfalls die Kenntnisse zur Einhaltung von Urheberrechtsvorschriften, welche durch die modernen Medien und die gestärkten Persönlichkeitsrechte an Wichtigkeit zugenommen haben. Mit der Streichung des Meister-Titels als Zugangsvorraussetzung zum Berufsfotografengewerbe, durch die geplante Novelle, leidet die Wettbewerbsfähigkeit eines ganzen Berufsstandes des Staates Österreich, in der Art, als das ein weiteres, wichtiges von der Europäischen Union anerkanntes Instrument der Qualitätssicherung durch eine unverhältnismäßige Liberalisierung gefährdet wird. Ich fordere daher die dafür verantwortlichen Gremien bzw. die zuständigen, gewählten Mandatare auf, dieser Gewerbenovelle Ihre Zustimmung zu verweigern.

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