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Produktionsinformation zum Konsumentenschutz

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An das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen Bis heute hat kein Konsument die nötigen Bezugsquellen, um sich vor Waren zu schützen, die für den Konsumenten in der Ethik widersprechen. Die Petition fordert eine fakultative Aufklärung für alle Konsumenten über alle in der Schweiz zu erwerbenden Waren. Die Informierung des Konsumenten soll aufweisen unter welchen Umweltbelastungen und Nötigungen der Tiere oder der Menschen das Produkt entstanden ist. Das Bedürfnis Produkte nach freiem ethischem Ermessen auswählen zu können wächst. Bisher gibt es neben Siegeln und Zertifikaten, die von eigenständigen Firmen ausgestellt werden, keine Möglichkeit für den Konsument sich zu informieren. Der Bund muss daher eine nationale Lösung gewährleisten. Durch die Globalisierung und die Öffnung der Marktgrenzen werden die Umweltbelastendebedingungen, unter anderem Verursacht durch die Logistik, intensiver. Die Entscheidung eines einzelnen Konsumenten hat mehr Einfluss auf das Geschehnis der ganzen Welt. Es ist darum unumgänglich die KonsumentInnen besser zu informieren, damit diese ihre Entscheidungen exakter an ihren moralischen Werten und den möglichen Auswirkungen abwägen können. ________________________________________ Die Unterzeichnenden fordern, dass: 1) Jedes sich auf dem Schweizer Markt befindende Produkt muss gekennzeichnet werden als "Entspricht Schweizerischem Recht" oder "Entspricht nicht Schweizerischem Recht, oder wurde nicht darauf kontrolliert." Ausländische Händler oder Hersteller können nach einer positiv ausfallenden staatlichen Kontrolle auch das Siegel "Entspricht Schweizerischem Recht" auf ihren Produkten erlangen. 2) Der Bund erlässt Gesetze, welche Konsumenten über ethische und moralische Widrigkeiten in Bezug auf Menschenrechte und Umweltschutzbestimmungen informieren. Die Information erfolgt durch Hinweissymbole auf allen in der Schweiz gehandelten Produkten. Hinweissymbole für folgendes müssen klar ersichtlich auf den Etiketten oder der Verpackungen (von allen sich auf dem Schweizer Markt befindenden Produkten) zu finden sein. Wir schlagen vor, dass die Zustände je nach befinden gut (grün), befriedigend, (orange) oder unbefriedigend (rot) gefärbt werden sollten. Symbole und Warnhinweise müssen stets aktuell sein. CO2 Emissionen Wasser Emissionen Organisch schädliche Emissionen Zurückgelegte Strecke (Auch von den einzelnen Bestandteilen) Herstellungenergiekosten Ortschaft der Ressourcenerbeutung Prozentuale Angabe über verwendetes und recycletes Material Produktion hält die Menschenrechte ein Bei Produkten, die mit Tieren in Kontakt kommen:  Zuchtverfahren  Wurde das Produkt an Tieren getestet  Ortschaft der Haltung  Anzahl Tiere pro m^2 abgeschlossenes System/Stall  Nutzung des Tieres  Schädigung der Tieres Stunden in einem Auslaufkäfig / freie Luft  Verhältnis von Erbeutung zu Tier  Todesart der Tiere  Todeszeitpunkt und Ort  Todeswaffe  Prozentuale Angabe des Futters  Abdruck von dem unterliegendem Hygieneartikel

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