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Abschaffung der Verjährungsfrist bei sexuellem Missbrauch

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Sehr geehrte Leser, die strafrechtliche Verfolgung von Sexualstraftaten hat in Österreich eine sehr baldige Verjährungsfrist. Bei Kindern welche vergewaltigt und missbraucht wurden beträgt die Verjährungsfrist 20 Jahre nach der Vollendung des 28ten Lebensjahres des Opfers. Sexueller Missbrauch ohne einer Vergewaltigung beginnt bereits nach fünf Jahren zu verjähren. Das Leben des Opfers ist jedoch zerstört. Unabhängig davon wie lang der Missbrauch zurück liegt das Opfer wird immer unter Ängsten leiden. Viele Kinder schweigen nach solchen Erfahrungen da sie sich genieren, eingeschüchtert sind und es oft noch gar nicht richtig verstehen können. Wenn sich die Opfer nach Jahren doch dazu entscheiden den Peiniger anzuzeigen ist das Vergehen oftmals bereits verjährt. Mit dieser Petition unterstützen sie unseren Versuch gegen die Verjährungsfrist vorzugehen. Wir bitten um ihre Unterstützung, im Namen aller derer welche solche entsetzliche Erfahrungen machen mussten.

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