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Da SVA und Ärztekammer sich nicht einigen konnten, besteht seit 1. Juni ein "vertragsloser Zustand", sprich: Die SVA hat keinen Vertrag mehr mit der Ärztekammer.

SVA-(Pflicht-)Versicherte können deshalb seit dem 1. Juni die Kosten eines Arztbesuchs nicht mehr mit der E-Card abrechnen, sondern müssen diese bar zahlen und dann um Rückerstattung bei der SVA ansuchen. Die SVA erstattet aber nur "bis zu 80 %" der Kosten laut SVA-Tariftabelle zurück. "80 %", da die SVA-Versicherten einen Selbstbehalt von 20 % haben und "bis zu", weil die Ärztekammer die niedergelassenen Ärzte dazu angehalten hat, ihre Tarife ab 1. Juni deutlich – um 20 % (!) – zu erhöhen.

Für uns heißt das: Obwohl wir bei der SVA einen der höchsten Krankenkassenbeiträge zahlen, werden wir jetzt noch einmal zur Kasse gebeten. Wir müssen weiterhin sowohl Vorauszahlungen in Form von SVA-Beiträgen leisten, als auch die Vorfinanzierung unserer Arztbesuche übernehmen. Dabei müssen wir SVA-Versicherten bereits heute a.) für die gleichen Leistungen bis zu fünfmal so hohe Tarife bezahlen wie die Versicherten der GKK und b.) einen Selbstbehalt von 20 % tragen.

Nicht mit uns!

Besonders ungerecht ist das, weil der Großteil der heutigen Selbstständigen nicht Industrielle oder GroßunternehmerInnen sind, sondern "neue Selbstständige" – Menschen in prekären Arbeitsverhältnissen, die über weniger Rechte und eine schlechtere soziale Absicherung als viele ArbeitnehmerInnen verfügen.

Derartige Tarifunterschiede zwischen den verschiedenen Sozialversicherungen sind daher unzumutbar. Es wird endlich Zeit für neue Regelungen, die der Arbeitsrealität von neuen Selbstständigen, FreiberuflerInnen und Prekären gerecht werden.

Daher fordern wir:

>>  Sofortige Beendigung des vertragslosen Zustands
>>  Keine Erhöhung der Arzttarife
>>  Abschaffung des Selbstbehalts
>>  Gleiche Beiträge für gleiche Leistung
>>  Eine Sozialversicherung für alle


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