Hier eine Zusammenfassung des Falles:
http://www.wadinet.de/news/iraq/newsarticle.phpid=5437
Hier finden Sie sämtliche Gerichtsbeschlüsse, die die Verhinderung von Genitalverstuemmelung bislang zum Gegenstand hatten:
http://www.taskforcefgm.de/gerichtsbeschluesse.html
und hier einige Informationen zu dem "Fall" und dem Beschluss des AG Bad Saeckingen
http://www.taskforcefgm.de/img/PM_BeschlussBadSaeckingen.pdf
Aktuell 19.06.: In einem heutigen Schreiben des Auswärtigen Amtes an die TaskForce heißt es:
"...in dem von Ihnen thematisierten Sorgerechtsfall hat das Oberlandesgericht Freiburg sein Urteil gefällt. Das Auswärtige Amt
äußert sich grundsätzlich nicht zu Entscheidungen deutscher Gerichte in
solchen Fällen.
Die von Ihnen thematisierte Stellungnahme der Deutschen Botschaft Addis Abeba wurde vom Gericht angefordert. Der zuständige Mitarbeiter hat sie mit großer Sorgfalt erstellt."
Nun - wir haben auch keinen Kommentar zu dem Beschluss erwartet - sondern eine ernsthafte Auseinandersetzung mit unserer - bereits im Vorfeld fundiert begründeten Kritik an der - wie wir feststellen mussten - mangelhaften Sorgfalt und Sachkenntnis, die in der Stellungnahme deutlich wird!
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