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Die Gewalt im Rahmen von Sportveranstaltungen oder Demonstrationen hat in den vergangenen Jahren massiv zugenommen. Schwerverletzte und Sachschäden von zehntausenden Franken sind leider keine Seltenheit mehr. Nun ist hartes Durchgreifen gefordert, damit Hooligans, der schwarze Block und sonstige Vandalen nicht länger ihr Unwesen treiben können!

Die unterzeichnenden Personen fordern den Kantonsrat des Kantons Zürich dazu auf, bei der Bundesversammlung eine entsprechende Standesinitiative einzureichen: «Die Eidgenössische Gesetzgebung und allfällige Verfassungsartikel sind so zu revidieren, dass Gewalt sowie Personen- und Sachschädigungen im Rahmen von sportlichen, politischen und anderen Grossveranstaltungen effizienter bekämpft und möglichst schnell unterbunden werden können. Unter anderem sind folgende Massnahmen anzustreben:
  • Schadenersatzpflicht der Täter: Eine an einer Ausschreitung beteiligte Person, soll für Personen- und Sachschäden nicht nur strafrechtlich, sondern auch zivilrechtlich (Schadenersatzpflicht) zur Rechenschaft gezogen werden;
  • Haftung der Vereine: Für durch Fan-Gruppierungen des Gastvereins verursachte Sachschäden innerhalb des Stadions des Gastgebers, soll subsidiär der Gastverein haften (falls die entsprechenden Täter nicht ermittelt werden können);
  • Anhaltung von Extrazügen: Die SBB müssen die Möglichkeit erhalten, bei Zerstörungsakten in Waggons von Extrazügen zu Grossveranstaltungen den entsprechenden Zug am nächstmöglichen Bahnhof anzuhalten, die Fahrgäste zum Aussteigen zu zwingen und die des Vandalismus verdächtigten Personen der Polizei zu übergeben;
  • Datenschutz darf kein Täterschutz sein: Geeignetes Bildmaterial von Ausschreitungen soll im Internet zur Täter-Identifikation veröffentlicht werden;
  • Information des sozialen Umfelds: Nach einer rechtskräftigen Verurteilung oder einem rechtskräftigen Strafbefehl sollen der Arbeitgeber und/oder die Schule der an einer Ausschreitung beteiligten Person über das begangene Delikt in Kenntnis gesetzt werden.»

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