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Nachtflugverbot für den Flughafen Köln/Bonn

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Der Landtag NRW möge ein Nachtflugverbot von 22:00 bis 7:00 für den Flughafen Köln/Bonn beschließen. Tagsüber möge der Landtag NRW außerdem den Einsatz von Flüster-Triebwerken vorschreiben.

Die Flughafengesellschaft möge bei Bedarf einen Nachtflughafen in unbewohntem Gebiet errichten, beispielsweise an der belgischen Grenze, und den Nachtflughafen mit LKW, Bahn oder anderen Containertransportsystemen an das Köln/Bonner Verkehrsnetz anbinden.

"Besonders gesundheitlich gefährlich ist der Nachtfluglärm. Nachtflüge können nach Feststellung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte geeignet sein, die Europäische Charta der Menschenrechte zu verletzen. Ursache dafür sind insbesondere die durch Nachtflüge ausgelösten Schlafstörungen. Diese führen bereits dann, wenn die Aufweckschwelle nicht überschritten wird, zu erheblichen Störungen des Corticoid-Stoffwechsels. Dadurch werden Störungen des Immunsystems ausgelöst, was zu erhöhter Anfälligkeit gegenüber Infektionen, zu Neurodermitis, Asthma und anderen allergologischen Erkrankungen führen kann. Eine weitere Folge von Nachtflügen ist ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen." (Quelle: Artikel "Fluglärm", Wikipedia)

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