Lamin J. kam als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling vor vier Jahren ausGambia nach Österreich. Er verkauft die Straßenzeitung 20er, weil dieseArbeit eine der wenigen ist, der Asylwerber_innen aufgrund des faktischenArbeitsverbotes nachgehen dürfen.
Mittlerweile hat er eine Einstellungszusage für eine Arbeit in einem Atelierund hat die Deutschprüfung auf A2-Niveau erfolgreich bestanden.Nachdem sein Asylverfahren trotz Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshofnegativ endete, reichte er einen Antrag auf Niederlassungsbewilligung ein.
Dieser wurde von der BH Innsbruck Land abgelehnt. Dagegen hat Lamin J.Berufung eingelegt. Sein Fall liegt nun beim Innenministerium. Wenn es nachdem Willen der Behörden geht, soll er noch vor derEntscheidung abgeschoben werden.
No border, no nation! Stop deportation!
Unglaublich wie hier mit menschen umgegangen wird. Er hat eine arbeit und spricht die sprache. Lasst ihn einfach bleiben!