zur Baugesetzaenderung betreffend Nutzungsaenderungen, Sakralbaugenehmigungen (insbesondere den Moscheenbau, und andere islamische Sakralbauten - und im allgemeinen alle religiösen Bauten)
Der Bau von Gotteshaeusern sollte nur durch mehrheitliche Zustimmung der regionalen Bevoelkerung bewilligt werden. Diese Ergaenzung zum Baugenehmigungsverfahren soll dazu dienen, den Unfrieden der Bevoelkerung einzudaemmen. Es herrscht ein grosser Unmut darueber, dass laufend neue Moscheen, islamische Zentren, Gebetshaeuser und andere Sakralbauten gegen den Willen der ortsansaessigen Bevoelkerung genehmigt werden.
Wir fordern deswegen eine Gesetzesaenderung:
1. Vor der Genehmigung eines Baugesuchs fuer einen islamischen Sakralbau (Moschee, Gebetshaus, islamisches Zentrum und aehnliches) oder vor der Nutzungsaenderung eines bestehenden Gebaeudes in einen Sakralbau (Moschee, Gebetshaus, islamisches Zentrum und aehnliches) muessen die Anwohner, einliegende Eigentuemer oder sonstige Mieter (z. B. die gewerblichen Mieter) persoenlich informiert werden. Dies kann z. B. auf dem Postweg oder durch Wurfsendungen geschehen. (Ein Aushang im Rathaus oder eine Anzeige im Gemeindeblatt reicht hierfuer nicht aus.)
2. Eine Genehmigung darf nur bei einem sehr grossen Zuspruch und keinerlei Einwaenden seitens der ortsansaessigen Bevoelkerung erteilt werden. Mindestens 70 % der Bevoelkerung muessen vorher eindeutig dem Bau oder der Nutzungsaenderung zugestimmt haben.
Das Benachrichtigungs- und Zustimmungs- bzw. Ablehnungsrecht sollte alle Einwohner, Mieter oder Eigentuemer einer Gemeinde oder eines Stadtteils einschliessen, sofern sie die deutsche Staatsbuergerschaft haben und auch sonst das politische Stimmrecht besitzen.
Eine Moeglichkeit waere, bei der Festlegung der Informations- und Genehmigungspflicht sich nach den Wahlbezirken oder den Postleitzahlen zu richten.
Ausgenommen von diesem Genehmigungsverfahren sollten nur Sakralbauten in Gebieten sein, in denen schon vor mindestens 200 Jahren nachgewiesenermassen Sakralbauten der betreffenden Religion oder Sekte existiert hatten. In diesem Fall sollte man sich auf einen kulturellen Bestandschutz berufen koennen.
Attachements: http://parteigruendung.myblog.de/parteigruendung/page/18920837/_b_Attachement_zur_Petition_b_
Wir nehmen gern andere Diskussionsanregungen, in unserer Attachement-Liste auf.
Organisationen und Internetseiten die unser Anliegen unterstützen und für unsere Petition werben, werden in die Linkliste aufgenommen.
Wer offline im Freundeskreis Unterschriften sammelt, kann diese an den BDB schicken (Adresse im Impressum auf der BDB-Homepage)
Formulare für offline Unterschriften:
http://in.cafe150.com/petition_liste.html
HE Schliebs