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Das folgende Schriftstück wird zusammen mit den Unterschriftenlisten übergeben an:
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An
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir als türkischstämmige Bürger dieses Landes und Teil dieser Gesellschaft haben uns bereits mehrfach an Sie gerichtet. Auf unsere Schreiben haben die meissten Abgeordneten und die Medien mit stillschweigen reagiert.
Wir haben auch die Debatte im Deutschen Bundestag am 21. April 2005 sehr genau verfolgt, wo der Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion als Tagungsordnungspunkt 6 behandelt wurde. Wir haben auch den Beschluss vom 16. Juni 2005 sowie den brandenburgischen Rahmenlehrplan seit Anfang August 2005 mitverfolgt.
Im Folgenden wollen wir uns auf das Fazit beschränken. Armenier sind nur in der Opferrolle und Türken nur als „Täter“ wiedergegeben worden. Das wird der geschichtlichen Wahrheit nicht gerecht, insbesondere wenn man die Entwicklungen der Jahre 1878 (Berliner Kongress) - 1923 (Gründung der Republik Türkei) betrachtet. Immerhin sprachen einige der Abgeordneten von „... Tataren, Türken und Kurden, die ebenfalls zu Hunderttausenden umgekommen sind“. Es geht uns hier aber auch nicht um ein „gegenseitiges Aufrechnen der Toten“, sondern um das Verständnis, wie eine Katastrophe, die mit den Überschriften „Imperialismus“, „Nationalismus“ und „Krieg“ zusammen gefasst werden können, Hunderttausenden Menschen im untergehenden Vielvölkerstaat Osmanisches Reich das Leben gekostet hat. In der Tat haben auch europäische Staaten einen grossen Anteil an Schuld in diesen Jahrzehnten auf sich geladen. Die Armenier wiederum waren aktiver Teil dieser Geschichte, nicht passive Opfer, wie es die Juden im „Dritten Reich“ waren.
Es würde hier zu weit führen, auf alle Punkte einzugehen, die historische Relevanz haben. Das haben andere, unabhängige Historiker bereits zu genüge getan. Die Ergebnisse liegen in zahlreichen Veröffentlichungen vor. Viele Historiker sehen die Ereignisse der fraglichen Jahre im Osmanischem Reich sehr differenziert, und kommen zu dem Ergebnis, dass die Bezeichnung „Völkermord“ für die Umsiedlung der Armenier unangemessen ist. Für den Historiker Prof. Bernard Lewis z.B. ist die Umsiedlung von Völkern und Gruppen im Nahen Osten nichts ungewöhnliches in der mehrere tausend Jahre langen Geschichte dieser Region, auch Armenier wurden mehrfach umgesiedelt.
Wir würden es sehr begrüssen, wenn auch die Türkei und türkische Historiker in die aktuelle Debatte einbezogen werden könnten. Es ist unsere feste Überzeugung, dass der Hinweis auf die Akten des Auswärtigen Amtes und auf das Werk vom evangelischen Pastor Dr. Johannes Lepsius nicht ausreicht, um zu einer ausgewogenen Aussage zu gelangen, vielmehr seine Aktenedition gar als reine Fälschung entlarvt worden ist. Immerhin erkennt man auch an, dass in westlichen Quellen „sich gewisse Elemente von Kriegspropaganda“ in die Darstellung der Ereignisse mischen. Wieso sollte das „Blue Book“, von denen während des Ersten Weltkrieges im Britischen Königreich zwei Examplare erschien – eines gegen das Deutsche Reich und das andere gegen das Osmanische Reich – im Falle Deutschlands offiziell als „Kriegspropaganda“ anerkannt und erklärt werden, im türkischen Fall jedoch nicht? (siehe Rede vom Herrn Abgeordneten Markus Meckel am 21.04.2005)
Der deutsche protestantische Pastor Dr. Johannes Lepsius selber ist kein Augenzeuge der Vertreibung der Armenier, er hat sich im August 1915 nur für kurze Zeit in Istanbul aufgehalten. Seine Quellen sind „Dokumente“, die von armenischen Übersetzern und protestantisch-amerikanischen Missionaren stammen, was die Glaubwürdigkeit und Objektivität dieser sehr mindert, und die Parteinahme für die Armenier nahelegt. Es ist bedauerlich, dass in den Reden der Abgeordneten vom 21. April 2005 oft Herr Lepsius zitiert wird, obwohl auch feststeht, dass er Manipulationen, Kürzungen und Ergänzungen an den Dokumenten des politischen Archivs des Auswärtigen Amtes vorgenommen hat.
Wir wollen die Debatte um die Geschichte um einige Fragestellungen bezüglich der Gegenwart anreichern, um dann zu einem vorläufigen Schluss zu kommen:
In der Bundestagsdebatte vom 21. April 2005 wurde das Thema „Loyalität der Bürger zu einem Staat“ überhaupt nicht angesprochen. Die Armenier haben Jahrhunderte lang als loyale Bürger im Osmanischem Reich gelebt, ja sie haben die Bezeichnung „Millet-i Sadika“ (etwa: „Loyales Volk“) bekommen. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts aber begannen sie den armenischen Nationalismus zu entdecken und von einem Grossarmenien in Ostanatolien zu träumen, den es in der Geschichte nie gegeben hat. Aufgestachelt von den imperialistischen Mächten haben sie sich bewaffnet, haben Aufstände organisiert, haben terroristische Aktivitäten unternommen und letztlich unschuldige Menschen umgebracht, um die Einmischung der Fremdmächte zu ihren Gunsten zu ermöglichen.
Die Bundesrepublik Deutschland verlangt von eingebürgerten Menschen, dass sie sich loyal gegenüber dem deutschen Staat verhalten. Man weiss insbesondere von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, dass sie sich sehr gegen die Einführung der Doppelten Staatsbürgerschaft stark gemacht hat. Offensichtlich gibt es aber geschichtliche Beispiele wie die der Armenier, wo die CDU/CSU-Bundestagsfraktion Illoyalität gegenüber dem eigenen Staat in Friedens- und Kriegszeiten tolleriert, jedenfalls die Illoyalität unkommentiert im Raum stehen lässt.
In der Bundestagsdebatte vom 21.04.2005 wurde auch das Thema „Schulbücher“ angeschnitten, z.B. in der Rede vom Herrn Abgeordneten Fritz Kuhn. Selbstverständlich entscheiden in Deutschland die Bundesländer selber, was und wie sie ihren Schülern das Fach Geschichte beibringen wollen. Wir sehen die Gefahr, dass wenn das Schicksal der Armenier und anderer Minderheiten im Osmanischen Reich als „Völkermord“ bezeichnet, und ein oder zwei Kapitel später der Holocaust im „Dritten Reich“ auch als „Völkermord“ behandelt wird, dass dann unzulässige und sehr grob vereinfachende Parallelen in den Köpfen der Schüler entstehen. Wenn zudem der Deutsche Bundestag einen Beschluss fasst, dass es neben dem Holocaust ein anderer (aus türkischer Sicht nicht akzeptabler) „Völkermord“ stattgefunden hat, dann ist die Gefahr sehr gross, dass auch andere Deutsche dazu neigen zu sagen: „Ja, es hat den Völkermord an den Juden gegeben, aber eben auch andere, vergleichbare, z.B. an den Armeniern. Das hat sogar der Deutsche Bundestag bestätigt“.
Wir haben bemerkt, dass in der Bundestagsdebatte über den CDU/CSU-Antrag bzgl. der Ereignisse von 1915 die Forderung nach der Eröffnung der Grenze zwischen der Türkei und Armenien erhoben wurde. Der Abgeordnete Herr Dr. Friedbert Pflüger hat in seiner Rede unter Punkt Vier erklärt, dass er nicht die Gebietsansprüche der Republik Armenien unterstützt. Doch sollte dann in einem fraktionsübergreifenden Antrag nicht genau diese Forderung stehen, dass nämlich Armenien die Bezeichnung „West-Armenien“ für die östlichen Gebiete der Türkei und den Berg Ararat in seinen diversen Wappen aufgeben muss? Muss da auch nicht die Forderung an Armenien stehen, dass dieser Staat die völkerrechtswiedrig besetzten Gebiete Aserbaidschans räumen muss, wenn er seiner Isolation entkommen und den Frieden will?
Es ist erneut festzustellen, dass die Forderungen, Anklagen und Schuldzuweisungen oft nur an die Adresse der Türkei gerichtet sind. Dabei ist von Armenien genauso zu fordern, die armenischen Archive der Weltöffentlichkeit und Historikern zu öffnen, sich der gemeinsamen Geschichte kritisch zu stellen, die Schulbücher von Hass auf Türken und die Türkei zu befreien, die Attentate der armenischen Terrororganisationen der 70‘er und 80‘er Jahre zu verurteilen, nach Wegen zu suchen, in Frieden mit den Nachbarn zu leben, den Versuch aufzugeben, die Türkei durch Parlamentsbeschlüsse verschiedener Länder bzgl. dem angeblichen „Völkermord“ in die Isolation zu treiben, usw.
Die Türkei hat auch in jüngster Zeit immer wieder erste Schritte unternommen und Gesten der Versöhnung gezeigt, was sowohl die Aufarbeitung der Geschichte betrifft, als auch die Beziehungen zwischen beiden Ländern heute. Aber die positive Antwort auf der armenischen Seite ist bisher ausgeblieben.
Wir haben bereits in mehreren Stellungnahmen bemerkt, dass wir keinen Zusammenhang zwischen der Geschichtsbewältigung und den EU-Beitritt der Türkei sehen:
Bei der Osterweiterung der EU hat man bewusst und weitsichtig die Fragen der Geschichtsbewältigung ausgeklammert, so z.B. im Falle Polens, oder der Tschechischen Republik. Die „Republik Zypern“ – de facto nur der griechische Süd-Zypern – wurde EU-Vollmitglied, ohne dass es zu einer „geschichtlichen Aufarbeitung“ und Lösung gekommen wäre. Es ist kaum anzunehmen, dass die Erweiterung der EU um Rumänien und Bulgarien an der Frage scheitert, warum diese Länder in und nach den zwei Balkankriegen 1912/13 die türkische Zivilbevölkerung millionenfach vertrieben, getötet und unterdrückt haben.
Es wäre ein Novum in der Geschichte der EU und ein zusätzliches Kriterium zu fordern, dass ein EU-Beitrittskandidat seine Geschichte aufarbeiten muss, um Mitglied zu werden. Ein entsprechender Vorstoß wegen einem möglichen EU-Beitritt der Türkei würde deswegen in der Türkei und bei den türkischstämmigen Bürgern in Deutschland negativ aufgenommen und bewertet.
Wir möchten zusammenfassen:
Der Beschluss des Bundestages ist nicht hilfreich und trägt nicht zur Geschichtsbewältigung bei. Im Gegenteil, er reißt neue Gräben zwischen Deutschland, Armenien und der Türkei auf, denn er bestärkt die Armenier in Ihrem Glauben, dass sie nur „Opfer“, und die Türken nur die „Täter“ seien. Eine kritische Durchleuchtung Ihrer Geschichte ist aber von den Armeniern genauso zu fordern, wie von den Türken, damit es zu einer Versöhnung und Normalisierung kommt. Eine einseitige Anerkennung der Schuld, eine Anerkennung des sog. „Genozids“ und somit die Gleichsetzung mit den Nazis und Übernahme der Verantwortung wie beim Holocaust werden die Türkei und die Türken niemals akzeptieren.
Um Schaden in den Beziehungen zwischen Deutschland und der Türkei bzw. zwischen Deutschen und Türken vorzubeugen ist eine vollständige Überarbeitung des Beschlußes vom 16. Juni 2005 erforderlich. Sonst ist zu erwarten, dass durch den vorliegenden Beschluss – wenn er in dieser uns vorliegenden Version endgültig beschlossen ist – türkischstämmige Bürger in Deutschland und Türken insgesamt sich ziemlich vor dem Kopf gestoßen fühlen und entsprechend reagieren werden.
Wir halten die vielfältigen, freundschaftlichen deutsch-türkischen Beziehungen, die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und der Türkei und das friedliche Zusammenleben der beiden Völker für besonders wichtig und appellieren hiermit an den Auswärtigen Ausschuss, zu einem wesentlich ausgewogeneren Entscheid beizutragen.
Hochachtungsvoll
Nabi Yücel
Next Generation of Turks (NGT)
Mit Unterzeichner
www.politikcity.de
www.turkcom.org
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NGT Next Generation of Turks
TIC Türkische Internet Community
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