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Abschaffung der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung

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Ich fordere hiermit die Abschaffung der Intensiven Sozialpädagogischen Einzelbetreuung (ISE)! Diese gesteht u. a. straffällig gewordenen Jugendlichen, die sich sämtlichen sonstigen Resozialisierungmassnahmen verweigern, eine eigene Wohnung nebst einer 24-stündigen 1:1-Betreuung - in einigen Fällen gar nach Wunsch – zu. Begründung: Die ISE stellt eine große soziale Ungerechtigkeit - insbesondere den Pflegebedürftigen und den Bewohnern von Internaten gegenüber - dar! Aufgrund des Pflegenotstands stehen Betroffene meist vor schwierigen Problemen. Egal, ob aufgrund von Behinderung oder Alter; sie müssen nicht selten um ihr selbstbestimmtes Leben fürchten. Allein die Eingruppierung in eine eventuelle Pflegestufe erfordert gigantische bürokratische Hürden (z. B. Begründung des Bedarfs jeglicher Minute) um; ein positiver Bescheid geht gar mit der Beschneidung der informellen Selbstbestimmung (Dokumentationspflicht) einher. Bewohner von Internaten sind meistens unverschuldeten Gründen - Körperbehinderung oder besonderes Talent (s. Regensburger Domspatzen) dort gelandet. Dennoch wird von Ihnen im Alter von zwölf oder noch jüngeren Jahren wie selbstverständlich erwartet, dass sie sich in eine Gruppe von Bewohnern zurechtfinden und sich dort sozial angemessen verhalten. Ferner müssen sie mit einstweilen häufig wechselnden und nur temporär zur Verfügung stehenden Bezugspersonen zurecht kommen, deren Aufmerksamkeit sie zudem mit mindestens zehn anderen Gleichaltrigen teilen müssen. Für beide obigen Gruppe ist es ein Schlag ins Gesicht, wenn ausgerechnet ein straffälliger Jugendlicher, der die zur ISE führenden Situation mehr oder weniger selbst herbeigeführt hat, eine derartig hochgradige Zuwendung bekommt, nur weil er sich angemessenen Hilfsangeboten verweigert! Ferner ist zu bedenken, dass aus sozialpädagogischer Sicht eine 1:1-Betreuung eher suboptimal ist, da aufgrund einer zu engen Beziehung zwischen Erzieher und Jugendlichen die Objektivität verloren zu gehen droht. Auch besteht die Gefahr, dass der betroffene Jugendliche in das berühmte "Schwarze Loch" fällt, wenn die betreuende Person von einem Tag auf den anderen vollends aus seinem Leben verschwindet!

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