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Signatures | Total: 1,147

 

# NameComments
1101 Anonymous
1102 Anonymous
1103 Monika StayMenschen verachtend
1104 Christine Weise
1105 Wera Ellen Auras
1106 Sabine Sammer
1107 kajak malgorzataStopp, stopp,...von Genitalverstumelungen
1108 Gerhild Moritz-Schloffer
1109 Anonymous
1110 Beate Frey
1111 Anonymous
1112 Kroeker,Christiane
1113 Prof. Eva NeumaierWestliche Demokratien wie Kanada erkennen die Genitalverstümmelung als Grund für den Flüchtlingsstatus an. Deutschland kann nicht nachstehen.
1114 Anonymous
1115 Johanne Schädlich
1116 Kinga v.Gyökössy-Rdf.
1117 Anonymous
1118 Anonymousdiese Aktion ist überfällig
1119 Mona Wittorf
1120 SchmoelzStop!! this!
1121 Edeltraud Loch
1122 Sibongile MathibeFGM is inhuman
1123 Anonymous
1124 Anonymous
1125 Ott ZdenkaDer Betriebsrat und alle Kolleginnen und Kollegen verurteilen Genitalverstümmelung.
1126 Katharina
1127 AnonymousGenitalverstümmelungen sind systematische Gewalt
1128 Anonymous
1129 Anonymous
1130 Freundeskreis DinahDie "Petition" ist so unnötig wie ein Kropf. Der Skandal ist nicht die Justiz oder die Deutsche Botschaft, sondern der Rassismus der Frau Laufer ("TaskForce"). Das Mädchen Dinah war nie gefährdet, einer Genitalverstümmelung unterzogen zu werden. Sowohl die Eltern als auch die Großeltern lehnen Genitalverstümmelung strikt ab. Selbst wenn Frau Laufer mit ihrer Hetze 10.000 Menschen dazu bringt, ihr auf den Leim zu gehen, ändert das nichts daran. Im Gegensatz zu Laufer kennen wir Dinah und ihre Eltern persönlich und seit Jahren. Auch ihre Großeltern in Äthiopien kennen wir persönlich. Eltern wie Großeltern sind über jeden Verdacht der Verstümmelung ihrer (Enkel)Tochter erhaben und integer. Das einzige Leid, das Dinah zu tragen hat, sind die Folgen der Belastung der Familie, die sich durch Laufers fortgesetzte rassistische Hetzjagd ergeben. Das Oberlandesgericht hat keineswegs negiert, dass es in Äthiopien Genitalverstümmelung gibt und dass diese eine schwere Menschenrechtsverletzung darstellt und zu unterbinden ist, wenn Gefahr droht. Diese Gefahr droht in diesem Fall aber nicht, deshalb erfolgte der OLG-Beschluss (der Richterspruch liegt uns im Original vor). Auch wir sehen dies so, gemeinsam mit den Eltern und den Großeltern. Laufers Kernforderungen (Ausreiseverbot, jährliche gynäkologische Zwangs-Untersuchungen) sind verfassungswidrig, nun auch vom OLG festgestellt. Wir meinen, im konkreten Fall sind sie darüberhinaus menschenverachtend, ehrabschneidend, verleumdend und beleidigend. Es geht ihr unseres Erachtens nicht um das Mädchen, sondern nur um eigene Publicity – Frau Laufer steht offensichtlich gerne als Gutmensch im Rampenlicht.
1131 Dagmar Schneider, Rechtsanwältinzu Freundeskreis DINAH: Zunächst sollten Sie zur Kenntnis nehmen, dass die Feststellung, was verfassungswidrig oder -gemäß ist, allein das Bundesverfassungsgericht feststellen kann – und nicht das Oberlandesgericht. Ihre Kritik erlaube ich mir in ein etwas objektiveres Licht zu rücken: Die Eltern werden nicht pauschal vorverurteilt. Vielmehr handelt es sich um eine allgemein bestehende (ca. 3/4 aller Mädchen werden in Äthiopien noch verstümmelt), von den Eltern zunächst unabhängige Gefahr, die eine solche Reise mitsichbringen kann – insb. wenn Mädchen allein reisen. Diese allgemein bestehende Gefahr in den betroffenen (Hochrisiko)ländern ist Anknüpfungspunkt für eine Einzelfallprüfung. Es wird von den Gerichten dann eine Rechtsgüterabwägung zwischen den Grundrechten des Mädchens und den Grundrechten der Eltern vorgenommen. Dabei wird insb. berücksichtigt, dass die Folgen einer möglichen Gefahrverwirklichung = Verstümmelung so drastisch wären, dass ein teilweiser Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts (für Auslandsreisen) das kleinere Übel darstellt. Dies sah der BGH in einem vergleichbaren Fall (ebenfalls Ausreise ohne die Eltern in ein Hochrisikoland) genauso. Es geht ausschließlich um die Abwendung einer abstrakten Gefahr – und zunächst nicht konkret um die Eltern. Dies vor dem Hintergrund, dass die Entscheidung über eine Verstümmelung meist eben nicht nur eine Entscheidung der Eltern sondern der Großfamilie ist, die zum Teil die Entscheidung der Eltern, das Kind nicht zu verstümmeln, nicht akzeptiert – sich über diese Entscheidung der Eltern hinwegsetzen kann. Dies wäre noch um einiges einfacher, wenn die Eltern gar nicht vor Ort sind. Dann muss das Gericht bei seiner Entscheidung auch die konkreten Familienverhältnisse unter Zugrundelegung der heutigen Erkenntnisse zur Genitalverstümmelung berücksichtigen. Wenn eine Familie die Behörden nicht unterstützt, es keine “Belege” dafür gibt, dass in der betroffenen Familie nicht verstümmelt wird und wurde, ist die abstrakte Gefahr – unabhängig von den Aussagen der Eltern, ihr Kind nicht verstümmeln lassen zu wollen – für den Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts ausreichend. Denn: Kein Täter / Anstifter einer Straftat gibt die Planung seiner Tat den Behörden vorher freiwillig bekannt. Im vorliegenden Fall begründet das OLG seine Entscheidung auch mit der fatalen Stellungnahme der dt. Botschaft in Äthiopien, die erkennen läßt, dass sich der zuständige Bearbeiter nur unzureichend mit den Gebenheit vor Ort und den Erkenntnissen zur Genitalverstümmelung – z.B. dass zwischen Bildungsgrad/sozialem Status und Verstümmelungsquoten kein Zusammenhang besteht – beschäftigt hat. Leider ist es so, dass man sich mit Maßnahmen, die gefährdete Mädchen tatsächlich schützen könnten, immer dem Vorwurf ausgesetzt sehen wird, rassistisch zu sein. Dieser Vorwurf darf uns aber nicht aufhalten, die wenigen Fälle, die bekannt werden, konsequent zu begleiten und dabei die Entscheidung des BGH als Grundlage für ein entschiedenes Vorgehen zu nutzen… Mit freundlichen Grüßen, Dagmar Schneider, Rechtsanwältin
1132 Nicola PassterDie Würde des Menschen ist unantastbar, solange die deutschen Richterinnen und Richter nicht folgsam dem aggressiven Jammern verschiedener Religionsvertreter Tribut zollen, die sie aus welchen Gründen auch immer nicht verärgern zu dürfen GLAUBEN. Was macht es da schon, wenn ein paar Mädchen dafür bestialische Schmerzen, Entwürdigung und lebenslanges Leiden erleben müssen. Das ist ja nichts gegen die "Ehr"(?)verletzung von ein paar Gläubigen. Was ist das für ein Realitätsbild? Bitte kommen Sie wieder auf den Teppich und entscheiden Sie im Sinne der Gesetze, die für die Menschen gemacht wurden, und nicht um besser seine eigene stramme Unbeeinflußbarkeit vorzuführen.
1133 Jutta Schneider
1134 Jutta Schneider
1135 Helena GRafI am glad to hear, that the petition is valuable until the 3 of July. So it was not to late for me to sign... I thank you for your ingagement. Helena Graf
1136 Helena GRafI am glad to hear, that the petition is valuable until the 3 of July. So it was not to late for me to sign... I thank you for your ingagement. I give my money to other organisations fighting against FGM. Helena Graf
1137 KAPPER MARTIN
1138 Sahar Chopan
1139 Dipl.-Psych. Denise Ehbauer
1140 Eller-LütkemeierIch hoffe, es ist noch nicht zu spät, wir kommen gerade aus dem Urlaub
1141 irmingard stock-ortegelwenn ausländer sich für ein leben in deutschland entschlossen haben ,sollten sie die g u t e n sitten hier achten und nicht ,durch lebensfeindliche maßnahmen wie genitalverstümmelung im heimatland vornehmen zu lassen,umgehen. ich frage mich,warum sie diese "tradition" ihres landes hierher tragen wollen.auf diese weise fördern die eltern ausländerablehnung !!!!
1142 nene jahija
1143 Anonymous
1144 Martina Höttges
1145 Sascha Krause
1146 Sascha Krause
1147 ossi bitchwho laughs last laughs best ;)

 

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